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Verkehrsunfall mit Trunkenheitsfahrt in Bonn, Combahnstraße

Combahnstr. - 03.01.2016

Am Samstag, 02.01.2016, 20.18 Uhr kam es in Bonn auf
der Combahnstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem der
unfallverursachende Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung gestanden
hat. Der 40-jährige Fahrzeugführer befuhr die Combahnstraße aus
Richtung Rheinaustraße kommend in Fahrtrichtung Sankt Augustiner
Straße. An der dortigen Lichtzeichenanlage musste er sein Fahrzeug
aufgrund des Rotlichts anhalten. In seinem PKW befand sich ein
67-jähriger Beifahrer.

Hinter diesem Pkw befuhr ein 22-jähriger Fahrzeugführer die
Combahnstraße in gleicher Fahrtrichtung und musste aufgrund des
Rotlichts verkehrsbedingt anhalten. Als Beifahrer saß ein ebenfalls
22-jähriger junger Mann neben ihm. Ohne ersichtlichen Grund fuhr
plötzlich der vorne stehende PKW rückwärts und beschädigte den
Frontbereich des hinter ihm stehenden Fahrzeuges erheblich. Beim
Eintreffen der angeforderten Funkstreifenwagenbesatzung behauptete
der 40-jährige Mann nach erfolgter Belehrung, er habe den PKW nicht
gefahren, sondern sei Beifahrer gewesen. Diese Aussage wurde von den
beiden 22-jährigen jungen Männern, die im unfallbeschädigten PKW
saßen, eindeutig widerlegt. Bei den durchgeführten Ermittlungen der
Polizeivollzugsbeamten stellte sich heraus, dass der 40-jährige
Fahrzeugführer alkoholisiert war und zur Entnahme einer Blutprobe zum
Polizeipräsidium Bonn verbracht werden musste. Es wurde unter
Einbeziehung der Staatsanwaltschaft Bonn eine Blutprobenentnahme
sowie eine Beschlagnahme des Führerscheins durchgeführt. Das Führen
führerscheinpflichtiger Fahrzeuge wurde bis zum Vorliegen einer
richterlichen Entscheidung untersagt.

An dem unfallbeschädigten Fahrzeug entstand ein Sachschaden in
Höhe von 1000EUR. Durch die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten der
PW Ramersdorf wurde eine Anzeige erstattet.




Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
FLD/ Leitstelle

Telefon: 0228 - 153010
Fax: 0228-151219
www.polizei-bonn.de

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