Polizei stoppt Fahrradfahrer in Kessenich mit rund 1,8 Promille
Eduard-Otto-Str. - 25.06.2019Am Dienstag, den 25.06.2019 gegen 02:00 Uhr wurde
eine Streifenwagenbesatzung auf der
Eduard-Otto-Straße im Bonner
Stadtteil Kessenich auf einen Fahrradfahrer aufmerksam. Aufgrund
seiner unsicheren Fahrweise und der defekter Beleuchtung wurde der
Mann angehalten und kontrolliert. Im Gespräch mit dem 55-Jährigen
stellten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest
- im Fahrradkorb führte er leere Alkoholflaschen mit sich.
Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab
einen Wert von rund 1,8 Promille. Der Fahrradfahrer musste die
Beamten daraufhin auf die Polizeiwache Bad Godesberg begleiten, wo
ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Weiterhin wurde
ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
eingeleitet.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen
beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden
nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute
Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr
auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt
niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre
Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des
relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben
Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein
rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer
zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug
der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
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